Mit der Nichterbringung dieser Aufwände hätte er seine Pflichten als amtlicher Verteidiger grob verletzt. Ebenso verhalte es sich mit Korrespondenzen mit dem MIKA/SEM und der Arbeitslosenkasse. Dem Beschuldigten sei ein Betrug zum Nachteil der Arbeitslosenkasse vorgeworfen worden und es habe ihm entsprechend eine Landesverweisung von bis zu 15 Jahren gedroht. Es sei für eine ernsthafte Verteidigung unumgänglich gewesen, die Akten und Auskünfte der Arbeitslosenkasse sowie die Akten des MIKA/SEM einzuholen. Die entsprechenden Korrespondenzaufwände seien präzise und wahrheitsgetreu ausgewiesen worden.