Vielmehr erscheine ein allgemeiner Korrespondenzaufwand von 5 Stunden sowie 7 Stunden für das Plädoyer und die Vorbereitung der Hauptverhandlung angemessen. Entsprechend könne die Kostennote lediglich im Umfang von 25 Stunden genehmigt werden. Bei einem Stundenansatz von Fr. 200.00, zuzüglich der angefallenen Auslagen von Fr. 516.70 sowie 7.7% MwST ergebe sich ein Honorar von insgesamt Fr. 5'941.50, welches dem amtlichen Verteidiger zu entschädigen sei (E. 8.3).