Während die für das Aktenstudium (6 Stunden), die Einvernahme (3.25 Stunden), die Hauptverhandlung (3.5 Stunden inkl. Reisezeit) und eine zweifache Besprechung mit dem Klienten von 2.5 Stunden ausgewiesenen Aufwände angemessen seien, seien die darüber hinaus geltend gemachten weiteren 10 Stunden für alle übrige Korrespondenz mit Behörden, Dritten und dem Klienten sowie 14.75 Stunden für die Vorbereitung der Hauptverhandlung und des Plädoyers übersetzt. Vielmehr erscheine ein allgemeiner Korrespondenzaufwand von 5 Stunden sowie 7 Stunden für das Plädoyer und die Vorbereitung der Hauptverhandlung angemessen.