3.10. Mit Beschluss vom 20. November 2023 schrieb das Obergericht das Berufungsverfahren zufolge Rückzugs der Berufung als erledigt ab. -4- 3.11. Mit Eingabe vom 7. Dezember 2023 verzichtete die Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau auf eine Stellungnahme zur Beschwerde. 3.12. Mit Beschwerdeantwort vom 13. Dezember 2023 beantragte die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Der Präsident zieht in Erwägung: