Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer." 3.2. Mit Eingabe vom 22. September 2023 reichte der Beschwerdeführer die Honorarnote für das Beschwerdeverfahren ein. 3.3. Mit Eingabe vom 25. September 2023 erklärte der Beschuldigte beim Obergericht die Berufung. 3.4. Mit Verfügung vom 2. Oktober 2023 ordnete der Verfahrensleiter der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts die Sistierung des Beschwerdeverfahrens bis zum Entscheid des Berufungsgerichts im Verfahren […] an. 3.5. Mit Eingabe vom 20. Oktober 2023 erklärte die Staatsanwaltschaft Lenz- burg-Aarau die Anschlussberufung.