3. 3.1. Mit Eingabe vom 15. September 2023 erhob der Beschwerdeführer in eigenem Namen Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts gegen das ihm am 5. September 2023 zugestellte schriftlich begründete Urteil und stellte die folgenden Anträge: " 1. Ziffer 6 und 7 des Urteilsdispositivs des Bezirksgerichts Aarau, Präsidium des Strafgerichts, vom 09.05.2023 seien aufzuheben. 2. Dem Beschwerdeführer sei für die Strafuntersuchung und das erstinstanzliche Verfahren eine Entschädigung von Fr. 9'258.65 inkl. MwSt zuzusprechen. -3-