2. 2.1. Mit Urteil der Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau vom 9. Mai 2023 wurde der Beschuldigte wegen mehrfachen Betrugs und Nichtbeherrschens eines Fahrzeugs zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt. Dem amtlichen Verteidiger wurde eine Entschädigung von Fr. 5'941.50 (inkl. Fr. 424.80 MwSt) zulasten der Staatskasse zugesprochen, wobei der Beschuldigte verpflichtet wurde, diese zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Ziff. 6 und 7). 2.2. Mit Eingabe vom 24. Mai 2023 meldete der Beschuldigte die Berufung gegen das ihm am 15. Mai 2023 zugestellte Urteil an.