Der Präsident entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau führte gegen den Beschuldigten ein Strafverfahren wegen mehrfachen Betrugs und Führens eines Motorfahrzeugs in fahrunfähigem Zustand. 1.2. Am 2. Juni 2022 ordnete die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau die amtliche Verteidigung mit Wirkung ab dem 24. Mai 2022 an und ersuchte die Oberstaatsanwaltschaft um Einsetzung des Beschwerdeführers als amtlichen Verteidiger. Die Oberstaatsanwaltschaft setzte den Beschwerdeführer gleichentags mit Wirkung ab dem 24. Mai 2022 als amtlichen Verteidiger ein.