Die unbelegte Behauptung des Beschwerdeführers, der Rechtsvertreter der Beschuldigten versuche mit Tricks, Kniffen und faulen Manövern zu verhindern, dass die Beschuldigte die mit dem Erblasser getroffenen Absprachen offenlege, trifft zudem offensichtlich nicht zu, hat Rechtsanwalt Hagger gegenüber der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach doch ausdrücklich bestätigt, seiner Klientin den Entscheid weitergeleitet zu haben, was nach dem oben Gesagten auch plausibel ist (vgl. hierzu auch E. 7.6 f.).