Es ist nicht ersichtlich, wie Rechtsanwalt Hagger sonst das Wissen gehabt haben soll, um die über Rechtsanwalt Müller durch den Beschwerdeführer gestellten Fragen zu beantworten. Die Beschuldigte hätte diese Auskünfte ihrem Rechtsvertreter wohl kaum gegeben, wenn sie den Grund hierfür, nämlich den Entscheid des Regionalgerichts Emmental- Oberaargau vom 31. Januar 2022, nicht gekannt hätte. Folglich ist auch davon auszugehen, dass die Beschuldigte von den Straffolgen im Falle der Auskunftsverweigerung Kenntnis und diese auch verstanden hatte.