7.5. Diese tatsächlichen Feststellungen der Staatsanwaltschaft Brugg-Zuzach sind nicht zu beanstanden. Zwar sagte die Beschuldigte anlässlich ihrer Einvernahme aus, sie wisse nicht, ob sie den Entscheid des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau kenne und sie habe keine Ahnung, wozu sie in diesem Entscheid verpflichtet worden sei. Sie habe den Entscheid mit niemandem angeschaut. Weiter verneinte sie, zu wissen, dass sie mit Busse bestraft werden könne, wenn sie die Auskunft nicht gebe. Auch behauptete sie, sich nicht daran zu erinnern, mit ihrem Anwalt die vom Beschwerdeführer gestellten Fragen besprochen zu haben (Einvernahmeprotokoll vom 17. Juli 2023, Ziff.