So erwog die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach, dass mit Blick auf die zwischen Rechtsanwalt Hagger und Rechtsanwalt Müller (Vertreter des Beschwerdeführers im Zivilprozess vor Regionalgericht Emmental- Oberaargau) erfolgte Korrespondenz offensichtlich sei, dass Rechtsanwalt Hagger den Entscheid mit der Beschuldigten, besprochen habe und die verlangten Auskünfte in der Folge gestützt auf die Angaben der Beschuldigten erteilt habe. Rechtsanwalt Hagger habe überdies anlässlich der Einvernahme der Beschuldigten bestätigt, dass er den Entscheid mit der Beschuldigten angeschaut und besprochen habe.