Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach hat in der angefochtenen Einstellungsverfügung in tatsächlicher Hinsicht aber auch festgestellt, dass die Beschuldigte selbst ebenfalls Kenntnis vom Entscheid des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau erhalten hat. So erwog die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach, dass mit Blick auf die zwischen Rechtsanwalt Hagger und Rechtsanwalt Müller (Vertreter des Beschwerdeführers im Zivilprozess vor Regionalgericht Emmental- Oberaargau) erfolgte Korrespondenz offensichtlich sei, dass Rechtsanwalt Hagger den Entscheid mit der Beschuldigten, besprochen habe und die verlangten Auskünfte in der Folge gestützt auf die Angaben der Beschuldigten erteilt habe.