Zu diesem Zweck wurde die Beschuldigte gefragt, ob sie wisse, wozu sie mit Entscheid des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau verpflichtet wurde (Einvernahmeprotokoll vom 17. Juli 2023, Ziff. 34 ff.) und ob sie den Entscheid sowie die zu erteilenden Auskünfte mit ihrem Anwalt besprochen habe (Einvernahmeprotokoll vom 17. Juli 2023, Ziff. 35, Ziff. 46 f. und Ziff. 49). Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach befragte die Beschuldigte auch zu den einzelnen Auskunftsverpflichtungen, namentlich zum Tresorfach (Einvernahmeprotokoll vom 17. Juli 2023, Ziff. 49 ff.), zum Depot bei der D._____ AG und den fraglichen Obligationen (Einvernahmeprotokoll vom 17. Juli 2023, Ziff.