Mit Schreiben vom 21. Juli 2023 bewilligte die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach die vom Beschwerdeführer beantragte Fristerstreckung bis zum 31. August 2023. Mit Eingabe vom 27. Juli 2023 teilte der Beschwerdeführer mit, er werde innert Frist separat zum Thema Beweisanträge Stellung nehmen, stellte aber in derselben Eingabe vier Beweisanträge (Eingabe vom 27. Juli 2023, S. 4), namentlich, dass der Entscheid des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau der Beschuldigten durch die zuständige Behörde bzw. durch die Polizei persönlich zu übergeben sei, deren Übergabe zu bestätigen sei, das Dispositiv des Entscheids der Beschuldigten vorzulesen sei, und die Kenntnis des Dispositivs durch