Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach habe sich nicht durch den Rechtsvertreter der Beschuldigten bestätigen lassen, dass dieser den Entscheid des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau der Beschuldigten übergeben habe und diese angehalten habe, den Entscheid zu lesen, und zu bestätigen, dass sie ihre Auskunftspflichten verstanden habe. Der Rechtsvertreter der Beschuldigten habe arglistig den Entscheid des Regionalgerichts Emmental- Oberaargau nie der Beschuldigten gegeben, um zu verhindern, dass sie bewusst und objektiv in die Lage gesetzt werde, die verbindliche Natur des Entscheids zu verstehen (Beschwerde, S. 4 ff.).