Trotzdem habe sie nicht sichergestellt, dass die Voraussetzungen für eine rechtsgenügende Einvernahme durch entsprechende Vorkehrungen erfüllt worden seien. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach habe sich nicht durch den Rechtsvertreter der Beschuldigten bestätigen lassen, dass dieser den Entscheid des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau der Beschuldigten übergeben habe und diese angehalten habe, den Entscheid zu lesen, und zu bestätigen, dass sie ihre Auskunftspflichten verstanden habe.