4.4. Am 6. Oktober 2023 reichte der Beschwerdeführer eine weitere Eingabe ein. 4.5. Am 16. Oktober 2023 erstattete die Beschuldigte innert erstreckter Frist die Beschwerdeantwort und beantragte, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zulasten des Beschwerdeführers. 4.6. Am 27. Oktober 2023 erstattete der Beschwerdeführer eine "Beschwerdereplik". 4.7. Am 2. November 2023 erstattete die Beschuldigte eine "Beschwerdeduplik". -5- Die Vizepräsidentin zieht in Erwägung: