4. 4.1. Gegen diese ihm am 25. August 2023 zugestellte Einstellungsverfügung erhob der Beschwerdeführer am 1. September 2023 (Postaufgabe) Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau mit folgenden Anträgen: " 1. Es sei die am 25. August zugestellte Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 18. August 2023 im Verfahren STA5.ST.2023.1097 aufzuheben. 2. Es sei die Sache zur Wiederaufnahme der Strafuntersuchung an die Staatsanwaltschaft zurückzuweisen