" 2. Die Beklagte 1 wird verurteilt, dem Kläger innert 30 Tagen seit Vollstreckbarkeit dieses Entscheids über sämtliche vom Erblasser erhaltenen lebzeitigen Zuwendungen und deren Zweckbestimmung, insbesondere Schenkungen, Vorbezüge, Darlehen, Vollmachten, Versicherungen und sonstige Vereinbarungen sowie Anordnungen umfassend Auskunft zu erteilen und die entsprechenden Unterlagen wie Bankauszüge und -belege, Vereinbarungen und Zahlungsbelege offenzulegen. Diese Auskunftserteilung betrifft insbesondere: