in der Strafsache gegen B._____ -2- Die Vizepräsidentin entnimmt den Akten: 1. Mit Entscheid des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 31. Januar 2022 (CIV 18 1341) wurde die Beschuldigte wie folgt zur Auskunft gegenüber dem Beschwerdeführer verpflichtet: