Eine Erhöhung des Stundenansatzes auf Fr. 250.00 ist daher nicht angezeigt. Es ergibt sich demnach eine Entschädigung in Höhe von Fr. 971.65 (vier Stunden und 25 Minuten) zu einem Stundenansatz von Fr. 220.00. Hinzu kommen Auslagen in Höhe von Fr. 11.80 (anstelle der beantragten Auslagen in Höhe von Fr. 40.30, da aus der Kostennote vom 21. August 2023 lediglich Auslagen in Höhe von Fr. 11.80 für Telefonanrufe etc. [je Fr. 1.50 am 15. und 21. August 2023] und 57 Kopien à Fr. 0.50 am 21. August 2023 [Total Fr. 8.80] nachvollziehbar sind).