Einerseits bildete die Höhe der Entschädigung nicht Gegenstand der angefochtenen Einstellungsverfügung. Zum anderen gilt es die Kostennote des Beschwerdeführers vom 16. August 2023 (Beschwerdebeilage 9) umfassend dahingehend zu prüfen, welcher Aufwand tatsächlich auf den Beschwerdeführer entfällt, zumal der Verteidiger des Beschwerdeführers hinsichtlich der gleichen Angelegenheit auch dessen Sohn verteidigt zu haben scheint.