Beschwerdeführer gekommen. Ihre Angaben stimmen insoweit überein, als der Beschuldigte nach dem Verlassen seines Autos auf den Beschwerdeführer zuging, worauf der Beschwerdeführer als Erster Tätlichkeiten verübte, indem er (nach seiner Version) den Beschuldigten mit beiden Händen von sich wegstiess bzw. (nach der Version des Beschuldigten) diesen mit beiden Händen am Hals packte und leicht würgte. Der Beschuldigte reagierte darauf mit einem Schlag gegen den Kopf des Beschwerdeführers (gemäss Beschwerdeführer in sein Gesicht, gemäss dem Beschuldigten auf den Hinterkopf). Nachdem der Beschwerdeführer gemäss eigenen Angaben vom Beschuldigten in den Schwitzkasten genommen worden war,