Es habe ja zwei Situationen gegeben: Die erste sei gewesen, als der Beschuldigte auf ihn losgegangen sei und er ihn nicht so nahe bei sich gewollt habe. Da habe er den Beschuldigten das erste Mal gestossen. Dann habe ihn der Beschuldigte geschlagen, in den Würgegriff genommen, und dann habe er versucht, sich zu befreien. Er habe versucht, den Beschuldigten wegzudrücken. Irgendwie habe er aus diesem Griff herauskommen müssen. 3.2.3.3. Gemäss den soeben dargestellten Aussagen ist es am 8. Mai 2023 zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten und dem -7-