Sie seien dann ca. zwölf Meter retour gelaufen und der Beschwerdeführer habe ihn dabei permanent gewürgt. Er habe dem Beschwerdeführer dann mit der rechten Hand eine Ohrfeige auf den Hinterkopf gegeben, um sich von ihm zu lösen. Sonst habe er seine Hände die ganze Zeit unten gehabt. Er sei Türsteher gewesen und wisse mit solchen Situationen umzugehen. Vom Würgen merke er schon etwas; der Beschwerdeführer habe schon ziemlich zugedrückt. Während des Würgens habe er nur noch erschwert atmen können. Weitere Verletzungen habe ihm der Beschwerdeführer nicht zugefügt, er habe ihn nur gewürgt.