3.2. Der Beschwerdeführer leistete die vom Verfahrensleiter der Beschwerdekammer in Strafsachen mit Verfügung vom 22. August 2023 einverlangte Sicherheit von Fr. 1'000.00 für allfällige Kosten am 29. August 2023. 3.3. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau ersuchte mit Beschwerdeantwort vom 1. September 2023 um Abweisung der Beschwerde. Der Vizepräsident zieht in Erwägung: