Mit Eingabe vom 8. August 2023 reichte die Staatsanwaltschaft Zofingen- Kulm eine Kopie ihrer Überweisungsverfügung vom 7. August 2023 ein, mit welcher sie ihren mit Einsprache angefochtenen Strafbefehl vom 14. Juli 2023 (vgl. hierzu auch Beschwerdebeilagen 2 und 3) dem Bezirksgericht Kulm überwiesen hatte. Die Vizepräsidentin zieht in Erwägung: