3. 3.1. Der Beschwerdeführer erhob gegen die ihm am 19. Juli 2023 zugestellte Einstellungsverfügung am 27. Juli 2023 Beschwerde mit folgenden Anträgen: " 1. Dem Beschwerdeführer seien keine Verfahrenskosten aufzuerlegen und ihm sei eine angemessene Entschädigung für die Verteidigungskosten im Strafverfahren betreffend fahrlässige Körperverletzung auszurichten. Eventualiter: Es sei über die Verfahrenskosten und über die Ausrichtung einer Entschädigung nicht im Rahmen der Einstellungsverfügung […] zu -3-