Zumal der Beschwerdeführer am 18. Juni 2023 die Bezahlung der Busse ankündigte während er zugleich Einsprache erhob, konnte die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach nicht von einem konkludenten Rückzug der Einsprache gegen den Strafbefehl ausgehen. Die Annahme der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach, der Beschwerdeführer habe mit der Bezahlung der Busse stillschweigend auf die Behandlung seiner Einsprache verzichtet, stellt unter diesen Umständen einen Verstoss gegen den Grundsatz von Treu und Glauben dar.