Nachdem die Beschwerdeführerin am 29. Januar 2018 Strafanzeige gegen C. wegen häuslicher Gewalt im Zusammenhang mit einem Vorfall vom 29. Januar 2018 erstattet, Strafantrag gestellt und sich als Zivil- und Strafklägerin konstituiert hatte, erstattete C. anlässlich seiner ersten Einvernahme als beschuldigte Person vom 30. Januar 2018 Gegenanzeige gegen die Beschwerdeführerin wegen Körperverletzung, Beschimpfungen und Tätlichkeiten. Er stellte ebenfalls Strafantrag und konstituierte sich als Zivilund Strafkläger.