'4. Der beschuldigten Person wird für die ihr entstandenen Verteidigungskosten eine Entschädigung von CHF 1'669.05 (inkl. CHF 119.35 MwSt.) ausgerichtet.' 2. Eventualiter sei Ziffer 4. der Verfügung der Staatsanwaltschaft Muri- Bremgarten vom 9. Juni 2023 im Verfahren ST.2018.398 aufzuheben und die Sache zur Festlegung der Höhe der Entschädigung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Staatskasse."