1.2. 1.2.1. Am 13. Juni 2022 erliess die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten einen Strafbefehl gegen C. und verurteilte ihn wegen mehrfacher einfacher Körperverletzung, mehrfacher Drohung, Beschimpfung und Sachbeschädigung (alles zum Nachteil der Beschwerdeführerin) sowie wegen Führens eines Motorfahrzeuges mit qualifizierter Atemalkohol- oder Blutalkoholkonzentration. Das Strafverfahren gegen C. wegen mehrfacher (teilweise geringfügiger) Sachbeschädigung wurde mit Verfügung vom 22. Mai 2023 eingestellt. 1.2.2. Am 13. Juni 2022 erliess die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten einen Strafbefehl gegen die Beschwerdeführerin und verurteilte sie wegen Beschimpfung.