3.2. Die von der Verfahrensleiterin der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau mit Verfügung vom 3. Juli 2023 (zugestellt am 5. Juli 2023) einverlangte Sicherheit von Fr. 1'000.00 für allfällige Kosten wurde vom Beschwerdeführer am 7. Juli 2023 an die Obergerichtskasse bezahlt. 3.3. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau erstattete am 3. August 2023 die Beschwerdeantwort und beantragte die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen. -3-