- den Betroffenen beim Erledigen der administrativen Angelegenheiten zu vertreten, insbesondere im Verkehr mit Behörden, Ämtern, Banken, Post, (Sozial-) Versicherungen, sonstigen Institutionen und Privatpersonen; - den Betroffenen beim Erledigen der finanziellen Angelegenheiten zu vertreten, namentlich sein Einkommen und Vermögen sorgfältig zu verwalten.