2.2. 2.2.1. Der Beschwerdeführer wirft der Beschuldigten, einer Sachbearbeiterin des Kindes- und Erwachsenenschutzdienstes (KESD) Baden, in der Strafanzeige vom 8. November 2022 vor, ohne Absprache mit seinem damaligen Beistand, der Ferienvertretung seines Zahnarztes am 2. November 2021 seine Daten mitgeteilt zu haben. Mit ihm sei einzig der Mahnstopp einer einzigen konkreten Rechnung besprochen worden. Sein damaliger Beistand habe nichts weiter in Auftrag gegeben. Damit habe die Beschuldigte das Datenschutzgesetz verletzt.