im Strafverfahren gegen A._____ betreffend Vernachlässigung von Unterhaltspflichten -2- Der Vizepräsident entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg verurteilte A. mit Strafbefehl ST.2022.1047 vom 23. September 2022 wegen mehrfacher Vernachlässigung von Unterhaltspflichten zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 80 Tagessätzen à Fr. 120.00 (unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren) und einer Busse von Fr. 2'400.00.