trag festhalte bzw. diesen zurückziehe. Am 6. März 2023 zog der Anzeiger seine Strafanzeige schliesslich zurück. Insofern war der Beistand geboten. Die Bedeutung des Falls ist zwar noch als gering einzustufen, und auch die Dauer des Verfahrens und dessen Auswirkungen auf die persönlichen und beruflichen Verhältnisse des Beschwerdeführers fallen nur wenig ins Gewicht. Jedoch ist zu berücksichtigen, dass die sich vorliegend stellenden Tat- und Rechtsfragen betreffend das gerichtliche Verbot nicht einfach sind und einzig anhand der Strafanzeige inkl. Beilagen nicht beurteilbar waren.