Indem die Staatsanwaltschaft Baden, ohne den Anspruch von Amtes wegen zu prüfen und den Beschwerdeführer anzuhören, behaupte, es seien keine wesentlichen Aufwendungen entstanden, habe sie willkürliche Annahmen getroffen und ihr Ermessen überschritten. Der Antrag auf Zusprechung einer Entschädigung begründe sich auf der Basis des beiliegenden Leistungsblattes.