1.5. Mit Schreiben vom 22. November 2022 ersuchte die Staatsanwaltschaft Baden B., den Standort des parkierten Fahrzeugs auf dem Ausdruck der Online-Karte des Kantons Aargau mit Parzellenbegrenzung einzuzeichnen. 1.6. B. nahm mit Eingabe vom 11. Dezember 2022 Stellung und hielt an der Anzeige fest. 1.7. Die Staatsanwaltschaft Baden gab A. mit Eingabe vom 12. Januar 2023 Kenntnis von der Stellungnahme von B., stellte erneut die Aussicht eines Strafbefehls in Aussicht und informierte über die Rechtsmittel- bzw. Einsprachemöglichkeit nach Erhalt des Strafbefehls.