5.3.3. Den Akten kann entnommen werden, dass der Strafbefehl durch die örtlich und sachlich zuständige Staatsanwaltschaft (des Bezirks Baden) erlassen wurde und dem Beschwerdeführer ordnungsgemäss eröffnet worden ist. Der Strafbefehl enthält die Schuldsprüche mit detaillierter Angabe der angewendeten Gesetzesvorschrift und die ausgefällte Strafe, die Kostenentscheidung und die Rechtsmittelbelehrung. Ebenso enthalten ist der Sachverhalt, welcher dem Beschwerdeführer zur Last gelegt wird. Der Strafbefehl vom 13. August 2021 ist nach einer summarischen Prüfung nicht zu beanstanden.