5.3. 5.3.1. Indem der Beschwerdeführer in seiner Beschwerde ohne Begründung die "Nichtigkeitserklärung" erhebt, macht er sinngemäss die Nichtigkeit des Strafbefehls vom 13. August 2021 geltend. Da die Nichtigkeit eines Entscheids jederzeit und von sämtlichen rechtsanwendenden Behörden von Amtes wegen zu beachten ist, ist dieser Punkt vorliegend trotz der verspäteten Einsprache des Beschwerdeführers zu prüfen.