4.3.2. Die Beschwerdeschrift des Beschwerdeführers vom 2. Januar 2022 umfasst mehrere Seiten mit teilweise schwer verständlichen Ausführungen zu unterschiedlichen Themenbereichen wie bspw. die Beweislast im Vorverfahren, Genugtuungsansprüche, unvollständige Erhebung von "Daten" im Vorverfahren, Verfahrenssistierung, Nichtzulässigkeit des Verfahrens wegen falscher Anschuldigungen etc.