1.3. Mit Schreiben vom 20. Oktober 2021 gelangte die Staatsanwaltschaft Baden an A. und teilte diesem mit, dass die Einsprache aus ihrer Sicht zu spät erfolgt sei und er bis am 4. November 2021 mitzuteilen habe, ob er an der Einsprache festhalten wolle oder diese zurückziehe. 1.4. Mit Schreiben vom 29. Oktober 2021 (Postaufgabe: 30. Oktober 2021) teilte A. der Staatsanwaltschaft Baden sinngemäss mit, dass er an der Einsprache festhalten wolle. Am 22. November 2021 überwies die Staatsanwaltschaft Baden die Akten dem Bezirksgericht Baden zur Durchführung des Hauptverfahrens.