3.3. Gestützt auf die Parteimitteilung der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 12. Oktober 2021 (act. 164) reichte der Beschwerdeführer am 27. Oktober 2021 auf elektronischem Wege ein Entschädigungs- und Genugtuungsbegehren infolge Einstellung (act. 179 ff. bzw. Beschwerdebeilage 3) ein. Das via IncaMail versendete Schreiben trug den Betreff C und enthielt eine Anlage mit dem Titel "Schreiben an StA (Entschädigungsbegehren)" (act. 182). Es wurde nachweislich zugestellt (act. 183 ff.). Darin wurde auf Seite 3 im zweitletzten Absatz und letztem Satz festgehalten: "Die Kostennote meiner Aufwendungen als amtlicher Verteidiger entnehmen Sie bitte der elektronischen Beilage" (vgl. act.