Schliesslich sei das Fehlen der Kostennote festgestellt worden (vgl. Begründung Ziff. 2.6) und die vermeintliche Übermittlung in der Eingabe vom 27. Oktober 2021 kundgetan worden. Als die Einstellungsverfügung am 23. Dezember 2021 zugestellt worden sei, sei umgehend noch am 23. Dezember 2021 ein elektronisch übermitteltes Schreiben an die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten erfolgt mit dem Hinweis auf diesen Umstand und der Bitte einer entsprechenden Berichtigung gestützt auf die nachgereichte Kostennote vom 27. Oktober 2021. Am 29. Dezember 2021 habe er dem ihm bekannten Verfahrensleiter noch eine E-Mail geschickt.