seits vergessen gegangen sein. Bei der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgar- ten sei sie jedenfalls nicht eingegangen, wie Ziffer 2.6 der Einstellungsbegründung entnommen werden könne. Es handle sich um ein Versehen. Da das nachweislich zugegangene Entschädigungsbegehren vom 27. Oktober 2021 (vgl. Begründung Ziff. 3.1) jedoch explizit auf die Kostennote in der Beilage verweise, sei nicht verständlich, weshalb seitens der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten keine kurze Nachfrage über den Verbleib der als Beilage erwähnten Kostennote erfolgt sei. Schliesslich sei das Fehlen der Kostennote festgestellt worden (vgl. Begründung Ziff.