.) seien gesamthaft 4 Stunden zu genehmigen. Der weitere Aufwand sei pauschal mit 4 Stunden zu verrechnen, so dass der Gesamtaufwand von 8 Stunden bei einem Stundenansatz von Fr. 200.00 Fr. 1'600.00 entspreche. Die Reisespesen sowie der Aufwand für Fotokopien, Telefon, Porti sei pauschal mit Fr. 200.00 zu entschädigen. Der Gesamtbetrag von Fr. 1'800.00 unterliege der Mehrwertsteuer (Fr. 138.60), folglich habe der Kanton Aargau die Kosten für die amtliche Verteidigung von total Fr. 1'938.60 zu übernehmen und zu entschädigen (vgl. Begründung Ziff. 2.6 und 2.7).