2.2. Mit Verfügung der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 13. Dezember 2021 wurde das Strafverfahren gegen die Beschuldigte wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung eingestellt. Unter Ziffer 4. der Einstellungsverfügung vom 13. Dezember 2021 wies die Staatsanwaltschaft Muri- Bremgarten die Kasse der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten an, dem amtlichen Verteidiger nach Rechtskraft der Verfügung das genehmigte Honorar in Höhe von Fr. 1'938.60 zu überweisen. Die Einstellungsverfügung wurde von der Oberstaatsanwaltschaft am 16. Dezember 2021 genehmigt.