2.3. Mit Eingabe vom 19. Dezember 2022 reichte die Beschwerdeführerin eine Kopie der bereits eingereichten Beschwerdeschrift sowie verschiedene Dokumente aus dem Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Lau- fenburg mit der Verfahrensnummer STA6 ST.2022.1638 ein. Gestützt darauf wird davon ausgegangen, dass sich die Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg vom 1. Dezember 2022 richtet. -3- 2.4. Es wurden keine Stellungnahmen eingeholt. Die Vizepräsidentin zieht in Erwägung: